Illegale Autorennen sind nun Straftat
Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass die Abhaltung von illegalen Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufgestuft worden ist und nunmehr in § 315 d StGB als Vorschrift verankert ist.
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.