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Finanzämter dürfen bargeldintensive Betriebe ohne Voranmeldung kontrollieren

Ab dem 01.01.2018 dürfen Finanzämter bargeldintensive Betriebe ohne Voranmeldung kontrollieren

Wir möchten darauf hinweisen, dass es ab dem 1. Januar 2018 eine sogenannte Kassen-Nachschau gemäß § 146 b der Abgabenordnung gibt, welche die Finanzämter ohne Voranmeldung bei bargeldintensiven Unternehmen ermächtigt, zu prüfen, ob die in einem Kastensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen.



Unbedingt hervorzuheben ist, dass die Prüfung grundsätzlich OHNE VORANMELDUNG von einem bzw. zwei Beamten durchgeführt wird und diese sich als Angehörige des Finanzamts ausweisen und hierbei ein Merkblatt zur Kassen-Nachschau aushändigen.

Zur Vermeidung von steuerrechtlichen bzw. strafrechtlichen Nachteilen sollten bei bestehenden Unsicherheiten, ob das Kassensystem alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, für die steuerrechtliche Beurteilung ihre Steuerberater bzw. für die technische Beurteilung Ihre Kassenfachhändler hinzugezogen werden.

Wenn die bei der Kassen-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.